Amtliche
Übersetzungen für
Privatpersonen

Umfassender Service für Ihre beglaubigten Übersetzungen. Konsularische Erledigungen für die Schweiz und das Ausland.

Wir bereiten Ihre Dokumente für den Umgang mit Behörden auf der ganzen Welt vor und übersetzen sie. Unsere beglaubigten Übersetzungen werden von öffentlichen Instanzen, Schulen, Universitäten, Gerichten und anderen Amtsstellen in der Schweiz und im Ausland anerkannt. Wenn Sie Ihre Dokumente im Ausland vorlegen müssen, lassen wir sie von unseren Notaren beglaubigen und mit einer Apostille versehen. Mit unserem gebrauchsfertigen Service erhalten Sie jedes Dokument bereit zur Vorlage beim Empfänger, ohne einen Finger rühren zu müssen.

Wie komme ich zu einer offiziellen Übersetzung?

Sie geben oder schicken uns Ihre Original-Dokumente und bekommen von uns die offizielle Übersetzung, in der gewünschten Sprache, mit allen Beglaubigungen, die Sie benötigen und natürlich bis zum gewünschten Datum.

  1. Sie vereinbaren einen span style=“text-decoration: underline;“>Termin oder schicken uns Ihre Unterlagen mit Ihren Kontaktdaten über unser Formular oder per E-Mail.
  2. Sie erhalten umgehend ein kostenloses und unverbindliches Angebot, das an Ihre Bedürfnisse angepasst ist.
  3. Ein erfahrener Diplom-Übersetzer übersetzt Ihr Dokument. Die Seitendarstellung wird ebenfalls wie im Original dargestellt. Ein zweiter Sprachspezialist liest die Übersetzung Korrektur. Nach einer letzten Kontrolle bescheinigen wir die Konformität der Übersetzung mit dem Original. Falls nötig, lassen wir die Übersetzung von unseren Notaren beglaubigen und von der Staatskanzlei Waadt und/oder der Bundeskanzlei mit einer Apostille versehen. Auch andere administrative Anforderungen erledigen wir über unseren Notar oder unsere Mitarbeiter.
  4. Sie holen die Übersetzung in unserem Büro ab oder erhalten diese per Post.

Fühlen Sie sich überfordert und wissen nicht genau, welche Art Übersetzung Sie benötigen? – Beglaubigt, notariell beglaubigt, offizielle Übersetzung oder mit Apostille?

Falls Sie nicht genau wissen, was Sie benötigen, rufen Sie uns bitte an.

Offizielle Übersetzung

Unsere offiziellen Übersetzungen – mit unserem Stempel und Unterschrift versehen – werden von in- und ausländischen Behörden anerkannt.

Notariell beglaubigte Übersetzung

In manchen Situationen muss die Übersetzung eines offiziellen Dokuments, das für administrative Zwecke im Ausland benötigt wird, von unserem Notar beglaubigt werden.

Übersetzung mit Apostille

Die Apostille durch die Kanzlei des Staates / Kantons oder den Bund ist für viele Original-Dokumente und für die entsprechenden Übersetzungen erforderlich, die für das Ausland bestimmt sind.

Für welches Dokument ist eine offizielle Übersetzung nötig?

Persönliche Dokumente

Geburtsurkunde, Auszug aus dem Heiratsregister, Scheidungsurkunde, Totenschein, Sterbeurkunde, Erbschein, Wohnsitzbestätigung, Steuerbescheinigung, Familienbüchlein, Stammbuch, Personenstandausweis, finanzielles Bürgschaftsschreiben, Bestätigung des Heimatortes, medizinisches Gutachten, ärztlicher Befund, Dokumente für die Einreise oder die definitive Ausreise aus der Schweiz, Dokumente für eine Finanzinvestition, Formular zur Meldung einer Heirat oder Scheidung, Namensänderung, usw.

Ausbildungsunterlagen / berufliche Dokumente

Schulzeugnis, Noten, Diplom, Arbeitszeugnis, Lebenslauf, Empfehlungsschreiben, Auszug aus dem Handelsregister, Auszug aus dem Strafregister, Auszug aus dem Betreibungs- und Konkursregister, usw.

Rechtsdokumente

Kauf oder Verkauf einer Immobilie, Gerichtsurteil, Entscheidung des Friedensgerichts über das Sorgerecht und den Unterhalt von Kindern, Reisegenehmigung eines Elternteils für das Kind, Testament, Vertrag, Erbschaft, Polizeibericht, Zivil- oder Strafanzeige, usw.